Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeit (SDRs) beziehen sich im Allgemeinen auf Vorschriften oder Richtlinien, die Organisationen verpflichten, ihre Umwelt-, Sozial- und Governance- (ESG) Leistung und Auswirkungen offenzulegen. Diese Anforderungen zielen darauf ab, die Transparenz, Rechenschaftspflicht und Vergleichbarkeit von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen zwischen Unternehmen, Branchen und Gerichtsbarkeiten zu erhöhen.
Einige Schlüsselpunkte zu potenziellen Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeit sind:
Obligatorische Berichterstattung: SDRs beinhalten häufig gesetzlich vorgeschriebene Berichterstattung über spezifische ESG-bezogene Informationen. Diese Anforderungen können von staatlichen Stellen, Aufsichtsbehörden oder Börsen auferlegt werden.
Transparenz: SDRs sind darauf ausgelegt, den Stakeholdern, einschließlich Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit, genaue und zuverlässige Informationen über die Nachhaltigkeitspraktiken und -leistungen eines Unternehmens bereitzustellen.
Kennzahlen und Indikatoren: SDRs können bestimmte wichtige Leistungskennzahlen (KPIs) oder Kennzahlen festlegen, die Organisationen berichten müssen, wie beispielsweise Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch, Vielfalt in der Belegschaft, Praktiken in der Lieferkette und mehr.
Wesentlichkeit: SDRs erfordern in der Regel, dass Organisationen Informationen offenlegen, die für ihr Geschäft und ihre Betriebsabläufe wesentlich sind. Eine Wesentlichkeitsprüfung hilft, sich auf Themen zu konzentrieren, die für die Stakeholder und die Auswirkungen der Organisation am relevantesten sind.
Standardisierung: Einige Gerichtsbarkeiten oder Branchenverbände arbeiten daran, Rahmenwerke und Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu standardisieren, um Konsistenz und Vergleichbarkeit von Daten zu fördern.
Internationale Ausrichtung: Es werden Anstrengungen unternommen, um die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung über Länder hinweg abzustimmen, um Fragmentierung zu vermeiden und internationale Vergleichbarkeit zu ermöglichen.
Freiwillig vs. Obligatorisch: SDRs können entweder freiwillig sein, wenn Organisationen entscheiden, Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen, oder obligatorisch, wenn die Berichterstattung gesetzlich oder von Aufsichtsbehörden vorgeschrieben ist.
Offenlegungskanäle: Organisationen können Nachhaltigkeitsinformationen über verschiedene Kanäle offenlegen, wie beispielsweise Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte, spezielle Abschnitte auf ihren Websites und spezialisierte Reporting-Plattformen.

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Hubert Abt
Workcloud24 CEO & Gründer