„NFRD“ steht für die „Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung.“ Die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung ist eine EU-Richtlinie, die bestimmte große Unternehmen verpflichtet, nichtfinanzielle und diversitätsbezogene Informationen in ihren Jahresberichten offenzulegen. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf ökologische, soziale und Governance (ESG)-Belange sowie die Vielfalt in den Unternehmensvorständen zu erhöhen.
Die wichtigsten Merkmale der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung umfassen:
Geltungsbereich: Die NFRD gilt für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern, einschließlich börsennotierter Unternehmen, Banken, Versicherungsgesellschaften und anderen von den EU-Mitgliedstaaten bezeichneten Einrichtungen.
Nichtfinanzielle Informationen: Unternehmen, die der NFRD unterliegen, sind verpflichtet, Informationen über ökologische Belange, soziale und personalbezogene Aspekte, die Achtung der Menschenrechte sowie Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsmaßnahmen offenzulegen. Diese Informationen sollten Richtlinien, Risiken, Ergebnisse und Due-Diligence-Prozesse abdecken.
Diversitätsberichterstattung: Die Richtlinie enthält auch eine Anforderung, dass bestimmte Unternehmen Informationen über ihre Diversitätspolitik in Bezug auf die Zusammensetzung des Vorstands offenlegen, einschließlich Informationen zu Alter, Geschlecht sowie Bildungs- und beruflichem Hintergrund.
Berichterstattungsrahmen: Die NFRD ermöglicht es Unternehmen, anerkannte internationale Berichterstattungsrahmen, Standards oder Richtlinien bei der Erstellung ihrer nichtfinanziellen Abschlüsse zu verwenden. Diese Flexibilität zielt darauf ab, die Berichterstattung an etablierten Best Practices auszurichten.
Integration mit der finanziellen Berichterstattung: Unternehmen werden ermutigt, ihre nichtfinanziellen Informationen mit ihrer finanziellen Berichterstattung zu integrieren, um einen umfassenden Überblick über ihre Leistung und Risiken zu bieten.
Überprüfung und Assurance: Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, eine unabhängige Assurance der offengelegten nichtfinanziellen Informationen zu verlangen.
Öffentliche Zugänglichkeit: Die im Rahmen der NFRD offengelegten Informationen müssen im Jahresbericht des Unternehmens enthalten sein und auf der Website des Unternehmens öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung ist Teil der umfassenderen Nachhaltigkeits- und Corporate-Governance-Agenda der EU, die darauf abzielt, Transparenz, Rechenschaftspflicht und nachhaltige Praktiken im Wirtschaftssektor zu fördern. Sie erkennt die Bedeutung nichtfinanzieller Überlegungen bei der Bewertung des langfristigen Wertes und der Auswirkungen eines Unternehmens an.

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Hubert Abt
Workcloud24 CEO & Gründer