Artikel 6 der Richtlinie über die Energieeffizienz 2012/27/EU.
Artikel 6 der Richtlinie über die Energieeffizienz 2012/27/EU konzentriert sich auf die Einrichtung von Verpflichtungssystemen zur Energieeffizienz durch die EU-Mitgliedstaaten. Diese Systeme sollen Energieversorger und Einzelhandelsunternehmen im Energiebereich ermutigen, Energieeinsparungen zu erzielen, indem Maßnahmen zur Energieeffizienz bei den Endverbrauchern gefördert werden.
Gemäß Artikel 6 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, entweder Verpflichtungssysteme zur Energieeffizienz oder alternative Maßnahmen einzurichten, die ein entsprechendes Ergebnis in Bezug auf Energieeinsparungen liefern. Die Systeme und Maßnahmen sollten dazu beitragen, die Gesamtziele für Energieeinsparungen, die in der Richtlinie festgelegt sind, zu erreichen.
Wichtige Punkte von Artikel 6 umfassen:
Zielsetzung: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, nationale Ziele für die Energieeffizienz festzulegen, in denen die Menge der Energieeinsparungen spezifiziert wird, die über einen bestimmten Zeitraum erreicht werden sollen.
Verpflichtete Parteien: Energieversorger und Einzelhandelsunternehmen im Energiebereich werden als verpflichtete Parteien bezeichnet. Diese Entitäten sind verpflichtet, Energieeinsparungen in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes ihrer jährlichen Energieverkäufe zu erzielen, indem sie Verbesserungen der Energieeffizienz bei ihren Kunden fördern.
Messung und Berichterstattung: Die verpflichteten Parteien müssen die durch ihre Maßnahmen erzielten Energieeinsparungen messen und verifizieren und sie den zuständigen Behörden melden.
Flexibilität: Die Mitgliedstaaten haben eine gewisse Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Verpflichtungssysteme zur Energieeffizienz oder alternativen Maßnahmen, die es ihnen ermöglicht, den Ansatz an ihre spezifischen Gegebenheiten anzupassen.
Strafen: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Strafen für verpflichtete Parteien festzulegen, die ihre Ziele für Energieeinsparungen nicht erfüllen.
Handel mit Energieeinsparungen: Artikel 6 erlaubt auch die Möglichkeit, Energieeinsparungen zwischen verpflichteten Parteien zu handeln, um die Ziele effizienter zu erreichen.
Ausnahmen: Einige verpflichtete Parteien können unter bestimmten Umständen von Verpflichtungen befreit oder haben reduzierte Verpflichtungen, wenn sie nachweisen können, dass sie bereits erhebliche Verbesserungen der Energieeffizienz erreicht haben.

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Hubert Abt
Workcloud24 CEO & Gründer