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EU-Taxonomie

EU-Taxonomie

EU-Taxonomie: Eine Klassifikation von Kriterien für nachhaltige Investitionen und Emissionsberichterstattung. Die EU-Taxonomie ist ein Rahmenwerk, das von der Europäischen Union (EU) entwickelt wurde, um ein standardisiertes Klassifikationssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu etablieren. 

Ihr primäres Ziel ist es, Investoren, Unternehmen und Entscheidungsträger dabei zu unterstützen, herauszufinden, welche Aktivitäten als umweltfreundlich im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der EU betrachtet werden können, insbesondere jenen, die im Europäischen Grünen Deal und im Pariser Abkommen dargelegt sind. Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, Klarheit und Transparenz darüber zu schaffen, was wirtschaftliche Aktivitäten umfasst, die als umweltfreundlich gelten, indem spezifische Kriterien und Schwellenwerte für verschiedene Sektoren und Aktivitäten festgelegt werden. Sie umfasst eine Reihe von Sektoren, einschließlich Energie, Landwirtschaft, Fertigung, Transport und mehr.

Wesentliche Merkmale der EU-Taxonomie sind:

Umweltziele: Die Taxonomie konzentriert sich auf sechs Umweltziele: Minderung des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Verhinderung und Kontrolle von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und Ökosysteme.

Kriterien und Schwellenwerte: Für jede wirtschaftliche Tätigkeit legt die Taxonomie spezifische Kriterien und Schwellenwerte fest, die erfüllt werden müssen, um als umweltfreundlich eingestuft zu werden. Diese Kriterien berücksichtigen Faktoren wie Treibhausgasemissionen, Ressourcennutzung und Umweltauswirkungen.

Anwendbarkeit auf den Finanzsektor: Die Taxonomie-Verordnung erfordert von den Marktteilnehmern des Finanzsektors, einschließlich Vermögensverwaltern, institutionellen Investoren und Finanzberatern, Informationen darüber offenzulegen, wie ihre Investitionen mit den Kriterien der Taxonomie übereinstimmen. Dies soll nachhaltige Investitionsentscheidungen erleichtern.

Offenlegungspflichten: Unternehmen, die der Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) unterliegen, sind verpflichtet, Informationen über den Anteil ihres Umsatzes, ihres Kapitals und ihrer Betriebsausgaben, die aus umweltfreundlichen Aktivitäten stammen, offenzulegen.

Übergangsaktivitäten: Die Taxonomie erkennt an, dass einige wirtschaftliche Aktivitäten die Nachhaltigkeitskriterien möglicherweise nicht vollständig erfüllen, sich jedoch auf einem Weg zur Angleichung befinden. Diese werden als "Übergangsaktivitäten" bezeichnet und unterliegen spezifischen Anforderungen.

Zeitplan für die Umsetzung: Die EU-Taxonomie-Verordnung wird phasenweise umgesetzt, beginnend mit den Zielen zur Minderung und Anpassung an den Klimawandel. Weitere Ziele werden in den folgenden Jahren integriert.

Dynamischer Rahmen: Die EU-Taxonomie ist so konzipiert, dass sie ein dynamischer Rahmen ist, der sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt, um Fortschritte im wissenschaftlichen Wissen, technologische Entwicklungen und Veränderungen in den Nachhaltigkeitszielen widerzuspiegeln.

Die EU-Taxonomie ist ein zentrales Element der Bemühungen der EU, nachhaltige Finanzen zu fördern, wirtschaftliche Aktivitäten mit Umweltzielen in Einklang zu bringen und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen und nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen. Sie trägt zur breiteren Nachhaltigkeitsagenda der EU bei, indem sie eine klare und standardisierte Möglichkeit bietet, die Umweltleistung wirtschaftlicher Aktivitäten zu bewerten.

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