Artikel 8 – der Richtlinie zur Energieeffizienz 2012/27/EU vom 25. Oktober 2015.
Artikel 8 der Richtlinie zur Energieeffizienz 2012/27/EU konzentriert sich auf die Förderung der Energieeffizienz bei öffentlichen Stellen und verlangt von den EU-Mitgliedstaaten, nationale Energieeffizienzpläne und -maßnahmen für diese Stellen zu erstellen und umzusetzen.
Das Ziel ist es, mit gutem Beispiel voranzugehen und sicherzustellen, dass öffentliche Stellen zu den insgesamt durch die Richtlinie festgelegten Zielen der Energieeffizienz beitragen. Wichtige Punkte des Artikels 8 umfassen:
Energieeffizienzpläne: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, nationale Energieeffizienzpläne zu erstellen und umzusetzen, die die Maßnahmen zur Energieeffizienz der öffentlichen Stellen umreißen. Diese Pläne sollten eine Beschreibung der Maßnahmen, die erwarteten Einsparungen und den Zeitrahmen für die Umsetzung enthalten.
Energieeffizienzziele: Die Richtlinie legt ein verbindliches Ziel für die Energieeffizienz öffentlicher Stellen fest, einschließlich der zentralen Regierungsbehörden, und definiert eine Reihe von Energiesparmaßnahmen, die ergriffen werden sollen. Diese Maßnahmen können die Renovierung öffentlicher Gebäude, den Einkauf energieeffizienter Produkte und die Umsetzung von Energiemanagementsystemen umfassen.
Berichterstattung und Überwachung: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, der Europäischen Kommission über die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen im öffentlichen Sektor zu berichten, einschließlich der erzielten Fortschritte und Einsparungen. Diese Berichterstattung gewährleistet Transparenz und Verantwortlichkeit bei der Umsetzung der Energieeffizienzpläne.
Befreiungen: Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, bestimmte öffentliche Stellen von einigen der Verpflichtungen des Artikels 8 zu befreien, wenn sie nachweisen können, dass ihre Tätigkeiten nicht kosteneffektiv wären oder keine wesentlichen Energieeinsparungen zur Folge hätten.
Energieeffizienz in Gebäuden: Der Artikel betont die Bedeutung von Verbesserungen der Energieeffizienz in Gebäuden, die von öffentlichen Behörden besessen und bewohnt werden.
Förderung von Best Practices: Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, Best Practices zu fördern und Informationen zwischen öffentlichen Stellen auszutauschen, um die Annahme von Energiesparmaßnahmen zu beschleunigen.
Technische Unterstützung: Die Richtlinie erlaubt die Bereitstellung technischer Unterstützung zur Unterstützung der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen durch öffentliche Stellen.

Möchten Sie mehr erfahren?
Buchen Sie eine kostenlose Beratung mit Hubert!
Während des Anrufs werden wir den Prozess im Detail erklären und alle zusätzlichen Fragen beantworten, die Sie haben könnten.
Hubert Abt
Workcloud24 CEO & Gründer