Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen (CSRD) ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, um den bestehenden Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union tätig sind, zu verbessern und zu aktualisieren. Die CSRD soll die Unternehmensberichterstattung weiter mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung in Einklang bringen und Lücken in der aktuellen Berichterstattung landscape adressieren.
Wichtige Punkte zur CSRD sind:
Erweiterung des Berichterstattungsumfangs: Die CSRD schlägt vor, den Umfang der Berichtspflichten über die bestehende Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) hinaus auszuweiten, die hauptsächlich für große öffentlich-relevante Unternehmen galt. Die CSRD zielt darauf ab, eine breitere Palette von Unternehmen, einschließlich kleinerer öffentlicher Unternehmen, abzudecken und ein umfassenderes Set an Nachhaltigkeitsinformationen zu erfassen.
Harmonisierung und Standardisierung: Die Richtlinie zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU zu standardisieren und zu harmonisieren, indem spezifische Berichtsstandards eingeführt werden. Dies soll die Nachhaltigkeitsinformationen vergleichbarer, zuverlässiger und relevanter für die Interessengruppen machen.
Digitales Reporting-Format: Die CSRD zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zugänglicher und benutzerfreundlicher zu gestalten, indem Unternehmen verpflichtet werden, Nachhaltigkeitsinformationen digital im Europäischen einheitlichen elektronischen Format (ESEF) zu berichten, das bereits für die Finanzberichterstattung verwendet wird.
Erweiterter Berichterstattungsinhalt: Die CSRD schlägt vor, die Berichterstattung über eine breitere Palette von Nachhaltigkeitsthemen einzuführen, einschließlich sozialer und Arbeitnehmerfragen, Umweltfragen, Korruptionsbekämpfung und Bestechungsfragen. Dies soll einen ganzheitlicheren Blick auf die Auswirkungen eines Unternehmens auf die Gesellschaft und die Umwelt vermitteln.
Prüfung und Sicherheit: Die Richtlinie schlägt vor, Anforderungen an die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen durch unabhängige Prüfer einzuführen, um die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der berichteten Daten zu erhöhen.
Zeitplan: Die CSRD wurde im April 2021 als Teil des nachhaltigen Finanzpakets der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Bei Genehmigung wird erwartet, dass die Richtlinie schrittweise umgesetzt wird, wobei größere Unternehmen zuerst möglicherweise verpflichtet werden, die neuen Berichtsvorschriften einzuhalten.

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Hubert Abt
Workcloud24 CEO & Gründer