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CEEAG – Die Richtlinien zur Unterstützung von Klima, Energie und Umwelt – erlauben Ausnahmen von dem Verbot staatlicher Beihilfen in der Europäischen Union.

Erweitern Sie die Kategorien von Investitionen und Technologien, die die Mitgliedstaaten unterstützen können, um neue Bereiche abzudecken (z. B. Infrastruktur für saubere Mobilität, Ressourceneffizienz, Biodiversität) und alle Technologien, die den Grünen Deal umsetzen können (z. B. erneuerbarer Wasserstoff, Stromspeicherung und Lastmanagement, Dekarbonisierung von Produktionsprozessen). Die überarbeiteten Regeln erlauben im Allgemeinen Beihilfehöhen, die bis zu 100 % der Finanzierungslücke abdecken, wenn Beihilfengewinne auf wettbewerblichem Bieten basieren, und die Einführung neuer Beihilfewerkzeuge wie Differenzverträge.

Erhöhen Sie die Flexibilität und straffen Sie die bestehenden Regeln, indem Sie eine vereinfachte Bewertung von bereichsübergreifenden Maßnahmen in einem einzigen Abschnitt der Richtlinien einführen (zum Beispiel den Abschnitt über Beihilfen zur Reduzierung und Beseitigung von Treibhausgasemissionen, einschließlich durch Unterstützung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz) und die Anforderung für individuelle Mitteilungen großer grüner Projekte innerhalb von Beihilferegelungen, die zuvor von der Kommission genehmigt wurden, abschaffen.

Führen Sie Schutzmaßnahmen ein, wie z. B. eine öffentliche Konsultationspflicht über bestimmten Schwellenwerten, um sicherzustellen, dass die Beihilfe effektiv dorthin gelenkt wird, wo sie notwendig ist, um den Klima- und Umweltschutz zu verbessern, auf das beschränkt ist, was erforderlich ist, um die Umweltziele zu erreichen, und den Wettbewerb oder die Integrität des Binnenmarktes nicht unangemessen verzerrt.

Stellen Sie die Kohärenz mit den relevanten EU-Rechtsvorschriften und -politiken im Umwelt- und Energiebereich sicher, unter anderem durch den schrittweisen Abbau von Subventionen für fossile Brennstoffe.

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