BEDINGUNGEN & BESTIMMUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen

1. Anwendungsbereich

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der workcloud24 AG, workcloud24 Holding zrt und workcloud24 spzoo, nachfolgend „Berater“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachfolgend „Kunde“ genannt. Der Berater erkennt entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn der Berater ihnen ausdrücklich zustimmt.

1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

1.3. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Beratungs-, Unterstützungs- und/oder Vermittlungsleistungen durch den Berater für Unternehmen und Institutionen bei der Umsetzung von ESG-Strategien.

2. Umfang der Dienstleistungen und Berichtspflicht

2.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, deren Anhängen und etwaigen Leistungsbeschreibungen des Beraters. Alle genannten Dokumente sind Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Beratungsvertrages.

2.2. Verweist der Berater den Kunden für weitere Dienstleistungen an ein drittes Unternehmen, beschränkt sich die Leistungspflicht des Beraters auf die Vermittlung. Das Vertragsverhältnis kommt stets direkt zwischen dem Kunden und dem vermittelten Unternehmen zustande. Eine Pflicht zur Überwachung der Leistungen von Drittunternehmen besteht für den Berater nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2.3. Auf Verlangen des Kunden erteilt der Berater Auskunft über den Stand der Auftragsausführung. Soll der Berater einen umfassenden schriftlichen Bericht erstellen, insbesondere zur Vorlage bei Dritten, muss dies gesondert vereinbart werden, ebenso wie dessen Vergütung.

3. Änderungen des Vertrags

3.1. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

3.2. Solange die Änderungen nicht schriftlich festgehalten wurden, führt der Berater die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche aus.

3.3. Der Berater ist verpflichtet, Änderungsverfahren des Auftraggebers zu berücksichtigen, soweit dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten des Beraters, insbesondere im Hinblick auf Zeit und Aufwand, zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten sind gemäß Ziffer 4.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vergüten.

4. Vergütung

4.1. Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung gemäß Auftragsbestätigung. Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsstellung und ohne Abzüge fällig. Der Auftraggeber gerät allein durch eine Mahnung des Beraters oder, wenn die Zahlungszeit nach dem Kalender bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs hat der Berater Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Das Recht zur Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.

4.2. Ändert oder storniert der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und Ähnliches oder ändert er die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen, so hat der Auftraggeber dem Berater alle dadurch entstehenden Kosten zu erstatten und den Berater von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen. Das Recht des Beraters auf Geltendmachung von weiterem Schadenersatz und/oder entgangenem Gewinn bleibt hiervon unberührt.

4.3. Tritt der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsabwicklung vom Vertrag zurück, kann der Berater 10 % des vereinbarten Gesamthonorars als Stornogebühr verlangen. Die Ansprüche des Beraters auf Erstattung und Freistellung bereits entstandener Kosten oder Verbindlichkeiten gegenüber Dritten bleiben hiervon unberührt.

4.4. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4.5. Fremdkosten, Auslagen und Spesen werden dem Berater gegen Vorlage entsprechender Belege gesondert erstattet. Reise- und Nebenkosten (z. B. Flüge, Bahn, Auto, Hotel) werden auf der Grundlage der nachgewiesenen Aufwendungen in Rechnung gestellt. Reisekosten werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt.

  • Auto: 0,60 Euro/km

  • Bahnfahrten: ICE 1. Klasse (inkl. Bahncard)

  • Mietwagen: Mittelklasse

  • Flugreisen ab 350 km Entfernung: Optional Flugzeug – Economy Class

  • Gesetzliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand

  • Übernachtung im Business-Hotel

4.6. Bei Autofahrten und für die Berechnung der gesetzlichen Pauschalen ist der Ort des Reiseantritts die Anschrift des Beraters.

4.7. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen, unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Berater anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber darüber hinaus nur ausüben, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis und einer daraus resultierenden unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung beruhen. Der Berater ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abzuwenden.

4.8. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen aus dem Vertrag gegen die Honoraransprüche des Beraters aufzurechnen.

5. Verpflichtungen des Clients zur Mitarbeit

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, den Berater im Geiste einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach besten Kräften zu unterstützen und in seinem Betrieb alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Er hat alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und seine Mitarbeiter entsprechend anzuweisen. Der Kunde hat den Berater unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die im Laufe der Durchführung des Auftrags auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

5.2. Auf Verlangen des Beraters hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

5.3. Aufgrund des notwendigen Vertrauensverhältnisses und zum Zwecke der Qualitätskontrolle wird der Kunde die Beauftragung weiterer Dienstleister für den dem Berater erteilten Auftrag im Vorfeld abstimmen. Kommt der Kunde dieser Informationspflicht nicht nach und/oder ist dem Berater eine Zusammenarbeit mit dem zusätzlichen Dienstleister nicht zuzumuten, so hat der Berater das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Eine Unzumutbarkeit kann sich aus einem direkten Wettbewerbsverhältnis oder qualitativen Defiziten des anderen Dienstleisters ergeben.

5.4. Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages und für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung des Vertrages keine im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Beraters direkt oder indirekt abzuwerben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Ermessen des Beraters, die im Falle eines Streits über die Ermessensausübung durch das zuständige Gericht zu überprüfen ist.

6. Haftung des Beraters

6.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der vom Berater entwickelten und umgesetzten Maßnahmen trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Handlungen und Maßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts oder des Datenschutzrechts verstoßen. Der Berater ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, wenn sie ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt den Berater von Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Bußgelder, frei, wenn der Berater auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl er den Kunden auf Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Maßnahmen hingewiesen hat. Der Berater hat dem Kunden solche Bedenken unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen. Hält der Berater eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für die Durchführung einer Maßnahme für erforderlich, so ist der Berater berechtigt, nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden die entsprechende Prüfung im Namen des Kunden in Auftrag zu geben.

6.2. Der Berater haftet unter keinen Umständen für öffentliche Äußerungen über die Produkte und Dienstleistungen des Kunden, die sich aus den Beratungsleistungen ergeben. Der Berater haftet auch nicht für den Patent-, Urheber- und Markenschutz oder die Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge und Konzepte. Der Berater haftet auch nicht für den wirtschaftlichen Erfolg oder die tatsächliche Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen durch den Kunden.

6.3. Unberührt bleibt in jedem Fall die unbeschränkte Haftung für Schäden an Gesundheit, Leben oder Körper, die auf einer fahrlässigen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beraters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die unbeschränkte Haftung gilt auch bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten), d. h. solchen Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, der typischerweise im Zusammenhang mit den Beratungsaufträgen, auf denen diese AGB basieren, entsteht. Eine weitergehende Haftung des Beraters ist ausgeschlossen.

6.4. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, oder Behinderungen durch mangelnde Mitwirkung des Kunden berechtigen den Berater, die Erbringung seiner Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben. Arbeitskämpfe und ähnliche Umstände stehen der höheren Gewalt gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien werden sich unverzüglich über den Eintritt solcher Umstände gegenseitig informieren.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1. Der Berater verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die er aufgrund dieses Vertrages erlangt, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und Ähnliches, zeitlich unbegrenzt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seinen Mitarbeitern als auch von ihm hinzugezogenen Dritten die gleiche Verpflichtung zur absoluten Verschwiegenheit aufzuerlegen.

7.2. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Auftraggeber nachweislich von Dritten erhalten hat, ohne gegen eine Verschwiegenheitsverpflichtung zu verstoßen, oder die zum Zeitpunkt der Übermittlung öffentlich bekannt sind oder später ohne Verstoß gegen eine Verschwiegenheitsverpflichtung öffentlich bekannt werden oder die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften Behörden zugänglich gemacht werden müssen oder die allgemein zugänglich sind.

7.3. Ist Gegenstand des jeweiligen Auftrages die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Berater im Auftrag des Auftraggebers, verpflichten sich die Parteien, einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.

8. Schutz des geistigen Eigentums

8.1. Die vom Berater erstellten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede außervertragliche Nutzung dieser Leistungen, insbesondere deren Veröffentlichung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beraters. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht unter besondere gesetzliche Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht, fällt.

8.2. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Abschnitts 8.1 hat der Berater Anspruch auf ein zusätzliches Honorar in Höhe von 100 % des ursprünglich vereinbarten Honorars bzw. des auf die jeweilige (Teil-)Leistung entfallenden Honorars.

9. Laufzeit des Vertrags, Kündigungsfristen

Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des Monats gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Berater liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Auftraggeber eine der ihm obliegenden Verpflichtungen gemäß Ziffer 5 verletzt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

10. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Dokumenten

10.1. Dem Berater steht ein Zurückbehaltungsrecht an den ihm überlassenen Unterlagen zu, bis seine Ansprüche vollständig beglichen sind.

10.2. Nach Begleichung seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Berater alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages übergeben hat. Dies gilt nicht für die Korrespondenz zwischen den Parteien oder einfache Kopien von Berichten, Organigrammen, Zeichnungen, Listen, Berechnungen etc., die im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellt wurden, sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

10.3. Die Pflicht des Beraters zur Aufbewahrung der Unterlagen gegenüber dem Auftraggeber erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, ansonsten nach drei Jahren bei den gemäß Ziffer 10.1 zurückbehaltenen Unterlagen und nach fünf Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bleiben hiervon unberührt.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für die workcloud24AG ist Düsseldorf, für die workcloud24 Holding zrt. Budapest und für die workcloud24 spzoo Warschau. Der Berater ist zudem berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Gesetzliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen Sollte eine dieser Bestimmungen nachträglich ihre Rechtswirksamkeit verlieren, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der  unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Düsseldorf, September 2023

Für die workcloud24 AG und ihre Gesellschaften

Der Vorstand

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Hubert Abt, CEO und Gründer von workcloud24, lächelt, während er in einem blauen Stuhl sitzt, Brille trägt und einen dunklen Anzug anhat.

Hubert Abt

workcloud24 CEO & Gründer