Artikel 9

Artikel 9 – der Richtlinie zur Energieeffizienz 2012/27/EU vom 25. Oktober 2015.

Artikel 9 der Richtlinie zur Energieeffizienz 2012/27/EU befasst sich mit der Anforderung zur Renovierung öffentlicher Gebäude zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz. Dieser Artikel konzentriert sich darauf, sicherzustellen, dass öffentliche Gebäude renoviert werden, um energieeffizienter zu werden, und trägt somit zu den allgemeinen Zielen der Energieeffizienz der Richtlinie bei.

Wichtige Punkte von Artikel 9 sind:

Renovierungsstrategie: Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, eine langfristige Strategie für die Renovierung öffentlicher Gebäude zu erstellen. Diese Strategie sollte die nationalen Ziele für energieeffiziente Renovierungen im öffentlichen Gebäudesektor und die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um diese Ziele zu erreichen, umreißen.

Mindestanforderungen an die Energieeffizienz: Die Richtlinie schreibt vor, dass renovierte öffentliche Gebäude Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllen müssen, die die Energieeffizienz fördern und den Energieverbrauch reduzieren.

Tiefe Renovierung: Artikel 9 ermutigt zu einer tiefen Renovierung öffentlicher Gebäude, die erhebliche Verbesserungen der Energieeffizienz über kosmetische Veränderungen hinaus beinhaltet. Das Ziel ist es, erhebliche Energieeinsparungen zu erzielen und die gesamte Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern.

Renovierung großer Gebäude: Die Richtlinie hebt speziell die Bedeutung der Renovierung großer öffentlicher Gebäude hervor, die aufgrund ihres hohen Energieverbrauchs häufig von der Öffentlichkeit besucht werden.

Nutzung erneuerbarer Energiequellen: Bei der Durchführung von Renovierungen wird den Mitgliedstaaten geraten, das Potenzial zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu prüfen und diese in die Energiesysteme des Gebäudes zu integrieren.

Kosteneffektivität: Artikel 9 betont die Bedeutung der Kosteneffektivität bei Renovierungsmaßnahmen. Die Mitgliedstaaten sollten die Gesamtkosten der Renovierung, einschließlich Energieeinsparungen und anderer Vorteile, berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Renovierungen wirtschaftlich tragfähig sind.

Technische Unterstützung: Die Richtlinie erlaubt die Bereitstellung technischer Unterstützung zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung von Renovierungsstrategien und -maßnahmen.

Berichterstattung und Überwachung: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, der Europäischen Kommission über den Fortschritt und die Ergebnisse der Umsetzung von Renovierungsstrategien und -maßnahmen für öffentliche Gebäude Bericht zu erstatten.

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