ESG in der Immobilienbranche - quo vadis?
16. Februar 2023
5 Min.

ESG wird bald ein zentrales Element sein
ESG-Faktoren und die daraus resultierenden gesetzlichen Vorschriften sind für die Immobilienbranche erheblich wichtiger geworden. Dies liegt daran, dass sie nun einen Einfluss auf den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie haben – von der Finanzierung und Planung über die Realisierung, den Bau, die Nutzung bis hin zur Entsorgung.
Das Risiko, dass eine Immobilie an Wert verliert oder sogar zu einem stranded asset wird, aufgrund von Nichteinhaltung von Nachhaltigkeitskriterien, ist daher eine Sorge für alle Akteure der Immobilienbranche. Um dies zu verhindern, ist es wichtig, die gesetzlichen Anforderungen und weitere Entwicklungen im Auge zu behalten und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen.
Nachhaltigkeit bei Immobilieninvestitionen
Die europäische Offenlegungsverordnung und die Taxonomie-Verordnung enthalten die Verpflichtung zur Offenlegung von Nachhaltigkeitszielen, Kriterien für deren Erreichung und Informationen über den Erreichungsgrad der Ziele. Ab dem 1. Januar 2023 werden die Regulatorischen Technischen Standards zur Offenlegungsverordnung gelten, die den spezifischen Inhalt, die anzuwendende Methodik und die Art und Weise der Präsentation der offenzulegenden Informationen bestimmen. Die Taxonomie-Verordnung definiert, wann eine wirtschaftliche Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Die Taxonomiekonformität einer Immobilie kann anhand der technischen Bewertungskriterien der delegierten Rechtsakte der Taxonomie-Verordnung beurteilt werden. Auch wenn die Offenlegungsverordnung und die Taxonomie-Verordnung zunächst nur auf bestimmte Akteure des Finanzmarktes und Unternehmen abzielen, betreffen die Verpflichtungen, die sie standardisieren, bereits die gesamte Immobilienbranche, zumindest indirekt: Immobilien, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden sehr schwer finanzierbar sein und werden zumindest auch als Folge dessen mittelfristig geringer nachgefragt – dies dürfte sich negativ auf die Wertentwicklung auswirken.
Verschärfung der EU-Richtlinien für einen klimaneutralen Gebäudebestand
Das europäische Gesetz über den Klimawandel hat die Erreichung des EU-Klimaziels gesetzlich festgelegt, die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55% (im Vergleich zu den Werten von 1990) zu reduzieren. Um dies zu erreichen und die Klimaneutralität der EU bis 2050 zu gewährleisten, umfasst das Paket "Fit for 55" die Aktualisierung und Verschärfung der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden.
Im Oktober 2022 erzielte der Rat eine Einigung über strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und die Überarbeitung der Richtlinie. Laut dieser Erklärung sollen alle Neubauten bis spätestens 2030 Null-Emissions-Gebäude sein – für Neubauten im öffentlichen Eigentum gilt dies bis 2028. Bestehende Gebäude sollen bis 2050 in Null-Emissions-Gebäude umgewandelt werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen müssen noch im Europäischen Parlament verhandelt und anschließend national nach europäischer Einigung umgesetzt werden. Aber es ist bereits klar, dass strengere Anforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeitskriterien im Bausektor bevorstehen und in Planung, Umsetzung und Bau berücksichtigt werden müssen.

Laufende legislative Aktivitäten
Es ist bereits klar, dass sowohl die EU als auch die nationalen Gesetzgeber die bestehenden Gesetze weiter verschärfen werden. Soweit die jährlichen Ziele zur Erreichung von Net Zero in der Immobilienbranche nicht erfüllt werden, wird der Gesetzgeber versuchen, dem mit neuen Gesetzesmaßnahmen entgegenzuwirken. In den kommenden Jahren wird sich die Immobilienbranche daher ständig an sich ändernde Bedingungen anpassen müssen.
Autor dieses Artikels
Hubert Abt - Gründer & CEO
EINBLICKE & RESSOURCEN
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