NFRD (Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung)
Die Nichtfinanzielle Berichterstattungsrichtlinie der EU (NFRD) verlangt von großen Unternehmen, ESG-Informationen offenzulegen, um Transparenz und Nachhaltigkeit zu fördern. Ab 2024 ersetzt die strengere Richtlinie zur Unternehmensnachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sie, erweitert den Anwendungsbereich und passt die Berichterstattung an die Klimaziele der EU an.
Die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) stellte einen entscheidenden Schritt zur Förderung von Transparenz und verantwortungsbewussten Geschäftspraktiken dar, indem sie großen EU-Unternehmen vorschrieb, über Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) zu berichten. Doch die Reise endet hier nicht. Ab 2024 übernimmt die Richtlinie über die unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) — sie erweitert den Umfang, führt strengere Standards ein und bringt die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Klimaneutralitätszielen der EU in Einklang. Bereit, zu verstehen, wie sich die ESG-Berichterstattung entwickelt? Tauchen Sie ein in den Übergang von NFRD zu CSRD und was das für die Zukunft der Unternehmensverantwortung bedeutet.
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Hubert Abt
Workcloud24 CEO & Gründer