NFRD (Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung)

Die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) stellte einen entscheidenden Schritt zur Förderung von Transparenz und verantwortungsbewussten Geschäftspraktiken dar, indem sie großen EU-Unternehmen vorschrieb, über Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) zu berichten. Doch die Reise endet hier nicht. Ab 2024 übernimmt die Richtlinie über die unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) — sie erweitert den Umfang, führt strengere Standards ein und bringt die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Klimaneutralitätszielen der EU in Einklang. Bereit, zu verstehen, wie sich die ESG-Berichterstattung entwickelt? Tauchen Sie ein in den Übergang von NFRD zu CSRD und was das für die Zukunft der Unternehmensverantwortung bedeutet.

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